Re: Der TÜV sagt folgendes dazu . . . . . . . . . . .
[ Das KARMANN Ghia Forum ] Geschrieben von Christiane am 02. März 2001 08:27:11:
Als Antwort auf: Der TÜV sagt folgendes dazu . . . . . . . . . . . geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 01. März 2001 19:42:39:
>Hallo Christiane!
Hi Andreas!
Erstmal: danke, daß Du Dir so ne Mühe gegeben hast!>Bei der "alten" Untersuchung sprach man von ASU (AbgasSonderUntersuchung). Mittlerweile steht im Gesetzestext § 47a AbgasUntersuchung -> AU. Man könnte bei Fahrzeugen ohne Kat noch von einer ASU reden.
>Du liegst richtig, entscheidend ist der Tag der Erstzulassung.
>3. Kann es sein, daß dieser F-Motor in einem 72er (abgasrechtlich, ABE-mäßig)gar nicht zulässig ist?
>Antwort:
>Wieder ein Treffer! Für den älteren Motor liegt kein nachgewiesenes
>Abgasverhalten vor -> also nicht zulässig.>Die
>Prüfung von Fahrzeugen ohne Kat wird bei warmem Motor und Leerlaufdrehzahl
>durchgeführt. Nachzulesen in der Anlage XIa zur StVZO.
>Alles klar?
>Bei Punkt 3 kannst Du nur hoffen, daß das keiner merkt!
Oooohhhhhh sowas habe ich auch schon läuten hören....
Allerdings ist der Motor schon seit mindestens 1983 drin - wenn das bis jetzt keinen Prüfer gejuckt hat... oder wie ist das, wenn ich nächstes Jahr die Oldtimerzulassung haben möchte - schauen die da solche Sachen sehr genau an?Hm, und bei mir im Fahrzeugbrief steht was von 32kW...aber was soll's.
Auf jeden Fall nochmals vielen Dank!
Ich berichte dann nächstes Jahr....Christiane