Re: Der TÜV sagt folgendes dazu . . . . . . . . . . .


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Geschrieben von Christiane am 02. März 2001 08:27:11:

Als Antwort auf: Der TÜV sagt folgendes dazu . . . . . . . . . . . geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 01. März 2001 19:42:39:

>Hallo Christiane!
Hi Andreas!
Erstmal: danke, daß Du Dir so ne Mühe gegeben hast!

>Bei der "alten" Untersuchung sprach man von ASU (AbgasSonderUntersuchung). Mittlerweile steht im Gesetzestext § 47a AbgasUntersuchung -> AU. Man könnte bei Fahrzeugen ohne Kat noch von einer ASU reden.

>Du liegst richtig, entscheidend ist der Tag der Erstzulassung.

>3. Kann es sein, daß dieser F-Motor in einem 72er (abgasrechtlich, ABE-mäßig)gar nicht zulässig ist?
>Antwort:
>Wieder ein Treffer! Für den älteren Motor liegt kein nachgewiesenes
>Abgasverhalten vor -> also nicht zulässig.

>Die
>Prüfung von Fahrzeugen ohne Kat wird bei warmem Motor und Leerlaufdrehzahl
>durchgeführt. Nachzulesen in der Anlage XIa zur StVZO.
>Alles klar?
>Bei Punkt 3 kannst Du nur hoffen, daß das keiner merkt!
Oooohhhhhh sowas habe ich auch schon läuten hören....
Allerdings ist der Motor schon seit mindestens 1983 drin - wenn das bis jetzt keinen Prüfer gejuckt hat... oder wie ist das, wenn ich nächstes Jahr die Oldtimerzulassung haben möchte - schauen die da solche Sachen sehr genau an?

Hm, und bei mir im Fahrzeugbrief steht was von 32kW...aber was soll's.

Auf jeden Fall nochmals vielen Dank!
Ich berichte dann nächstes Jahr....

Christiane





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