Der TÜV sagt folgendes dazu . . . . . . . . . . .


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Geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 01. März 2001 19:42:39:

Als Antwort auf: Re: Motor und AU? geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 01. März 2001 11:10:28:

Hallo Christiane!

Ich habe in Deiner Sache mal ein ehemaliges Clubmitglied gefragt, der ist immerhin Leiter des TÜV´s in Frankfurt und Offenbach!

Originaltext:

"Wir haben mal ein paar Fragen zur AU. Wäre doll, wenn Du Sie uns
beantworten könntest. Danke!

Frage:
1. Heißt es jetzt AU oder ASU. Ich denke seit ein paar Jahren AU, oder?

Antwort:
Bei der "alten" Untersuchung sprach man von ASU (AbgasSonderUntersuchung). Mittlerweile steht im Gesetzestext § 47a AbgasUntersuchung -> AU. Man könnte bei Fahrzeugen ohne Kat noch von einer ASU reden.

Frage:
2. Alle PKWs, die nach dem 01.07.69 zugelassen (erstmalig in Verkehr
gebracht) wurden, unterliegen ja der AU-Pflicht. Auch wenn der Motor eines
72er Karmanns z.B. einen Motor eingebaut hat, der von 1965/66 stammt? Hier
also statt des 1600er mit 50 PS (Kennbuchstabe AD,AS) nun einen 1300er mit
40 PS (Kennb. F), also vor AU-Plicht. Wobei ich denke, daß das EZ-Datum
des Fahrzeugs entscheidend ist.

Antwort:
Du liegst richtig, entscheidend ist der Tag der Erstzulassung.

Frage:
3. Kann es sein, daß dieser F-Motor in einem 72er (abgasrechtlich, ABE-mäßig)gar nicht zulässig ist?

Antwort:
Wieder ein Treffer! Für den älteren Motor liegt kein nachgewiesenes
Abgasverhalten vor -> also nicht zulässig.

Frage:
4. Wird bei einer AU der Motor immer auf Höchstdrehzahl gebracht oder
findet das Spiel nur bei Leerlaufdrehzahl statt?

Antwort:
Die Sache mit der Höchstdrehzahl findet nur bei Diesel-AU statt. Die
Prüfung von Fahrzeugen ohne Kat wird bei warmem Motor und Leerlaufdrehzahl
durchgeführt. Nachzulesen in der Anlage XIa zur StVZO.

Alles klar?
Bei Punkt 3 kannst Du nur hoffen, daß das keiner merkt!

Gruß
Andreas





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