Hallo Michael,
lange nix von Dir gelesen ...hoffe Dir und Deinem Karmann geht es gut!?!
nach den Spiegelungen im Kotflügel steht neben Dir mindestens ein weiterer Karmann... und ein anderer im Schweinwerferring.
Also ein Photo von einer Karmann-/Oldtimer-Veranstaltung im öffentlichen Raum - auf einem sommerlichen Dorfplatz.
Ein Auto/Oldtimer verfügt weder über ein Urheber- noch über ein Persönlichkeitsrecht. Also ist es zulässig.
Wenn es sachlich (ohne Wertung/Kommentare) abgebildet wird,
ist es sogar mit Kennzeichen rechtens, da keine Persönlichkeitsrechte des Besitzers verletzt werden.
Wenn Du Dein Oldtimer zu einem temporären Kunstwerk machst (Performance, Theaterstück, Tanzstück, ...),
sieht es wieder anders aus... wenn ich also mal wieder in orange um mein Auto tanze, sind Bilder unzulässig sozusagen
Dann bedarf es der Erlaubnis des Künstlers. Dem stehen die Nutzungsrechte zu, die wirtschaftliche Verwertung der Bilder ist sonst nicht erlaubt.
Grüße aus Berlin,