Grundsätzliches:
Das Hauptkriterium für die Zulässigkeit anderer Reifendimensionen sind neben der Traglast (in der neuen Nomenklatur die zwei-dreistellige Zahlenkombi am Ende der Reifengröße) natürlich die Breite (erste Ziffernkombination in mm -> 155er Reifen also Laufflächenbreite 155mm), der Durchmesser der Felge in Zoll (15 Zoll = 15x2,54= 38mm) und das Verhältnis von Höhe zu Breite, das ist die Zahl hinter der Breitenbezeichnung, sie bringt das Verhältnis von Höhe zu Breite in Prozent zum Ausdruck (185/70 heißt, dass die Höhe 70 Prozent der Breite beträgt, also 70% von 185mm = ca 130mm), Steht nichts zweistelliges, ist immer ein Höhenverhältnis von 80% gemeint.
Die Reihenfolge der Bezeichnungen hat sich in den letzten Jahren geändert, so schrieb man früher z. B.
175/70 HR 15
schreibt man heute
175/70 R 15 92 H,
wobei (s.o) 92, der "Loadindex", die Traglast beschreibt, H die Geschwindigkeitsklasse (hier bis 210 km/h)
Grundsätzlich ist erst einmal wichtig, dass Freigängigkeit besteht. Sowohl beim Einfedern wie auch beim Lenkeinschlag,
d.h. es darf nirgend in irgendeiner Weise schleifen oder scheuern.
Das Hauptaugenmerk bei neuzeitlichen Ersatzbereifungen infolge Nichtlieferbarkeit der alten Bestückungen bleibt aber der Abrollumfang :
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http://www.golfgti.de/service/reifen.htmlGewisse Toleranzen sind möglich, aber die Tachoanzeige darf nicht zu sehr von der gefahrenen Geschwindigkeit abweichen. Zuviel darf er anzeigen aber nie zu wenig.
Und es muß die Reifengröße entweder vom Hersteller selbst oder vom TÜV per Gutachten oder Selbsterklärung freigegeben sein.
Dazu siehe mein TÜV-Scan:
http://ursusmobilis.de/VWAend.pdfSoweit erst einmal in aller kürze in die Tasten gehauen, weitere Info z.B.
http://www.reifen.de/kennungen.html